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Aktuelles

Neue Besucherregelung ab 7. März 2022

Für Besuche gelten am 7. März folgende Voraussetzungen:

  • Antigen-Selbst-Test bei Betreten des Seniorenheimes
  • FFP2 Maske (auch im Bewohnerzimmer!) ab 6 Jahren

Bitte besuchen Sie Ihre Angehörigen nur, wenn Sie sich gesund und fit fühlen
und tragen Sie im Seniorenheim dauerhaft eine FFP2 Maske. Weiterhin gelten folgende allgemeine Maßnahmen:

  • Aufenthalt nur im Bewohnerzimmer
    3 Personen (inkl. Kinder)
  • Einlass mit Zutrittskontrolle über Haupteingang
    10:00-12:00 und 12:30-16:30 Uhr
  • Ausfüllen der Gesundheits-Checkliste bei Eintritt
  • Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen

Aufgrund des Antigen-Selbst-Test bei Betreten des Seniorenheimes sind keine 2-G oder 3-G Nachweise zukünftig erforderlich!

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Gesundheits-Checkliste

Ich bestätige folgende Angaben aufrichtig und wahrheitsgemäß:

Ich fühle mich gesund                                                   JA
Fieber, Husten, Kurzatmigkeit                                       NEIN
Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen     NEIN
Veränderung des Geruchs- oder Geschmacksinns        NEIN

Ich bestätige die obigen Angaben wahrheitsgemäß mit meiner Unterschrift.

Besuchter Bewohner:   _____________________________________

Temperaturkontrolle:   _____________________________________

Datum:                          _____________________________________

Name in Blockschrift:   _____________________________________

Unterschrift:                 _____________________________________

 

Regeln für Besucher:

  • Antigen-Selbst-Test bei Betreten des Seniorenheimes
  • FFP2 Maske (ab einem Alter von 6 Jahren)
    (Auch im Bewohnerzimmer!)
  • Einlass mit Zutrittskontrolle / Haupteingang und ausgefüllter Gesundheits-Checkliste 10:00-12:00 + 12:30-16:30 Uhr.
  • Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Seniorenheimes.
  • Externe Dienstleister (Ärzte, Therapeuten, Fußpflege, Friseur, etc.) haben auf der Gesundheits-Checkliste alle Bewohner anzuführen.

Neue Besucherregelung ab 01. März 2022

Für Besuche gelten ab 01. März folgende 3 Voraussetzungen:

  • 2 G Nachweis (lt. gesetzlichen Fristen)
  • PCR Testnachweis (max. 72 h) ODER
    Antigen Testnachweis (max. 24 h)
  • FFP2 Maske (auch im Bewohnerzimmer!) ab 6 Jahren

 Es gelten nur Testnachweise von einer befugten Stelle!

Möglichkeiten für PCR Testungen:

  • Apotheke Bad Hofgastein oder Bad Gastein
  • „Gurgeltest“ bzw. „Salzburg gurgelt“ online anmelden
  • Teststraße Schwarzach nach Voranmeldung

Möglichkeiten für Antigen Testungen:

  • Apotheke Bad Hofgastein oder Bad Gastein

 Selbstdurchgeführte Antigentests oder „Wohnzimmertests“ gelten nicht! Die Durchführung der Antigentests im Seniorenheim ist nicht mehr möglich.

 Weiterhin gelten folgende allgemeine Maßnahmen:

  • Aufenthalt nur im Bewohnerzimmer
    3 Personen (inkl. Kinder)
  • Einlass mit Zutrittskontrolle über Haupteingang
    10:00-12:00 und 12:30-16:30 Uhr
  • Ausfüllen der Gesundheits-Checkliste bei Eintritt
  • Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen

 Bitte besuchen Sie Ihre Angehörigen nur, wenn Sie sich gesund und fit fühlen und tragen Sie im Seniorenheim dauerhaft eine FFP2 Maske.

  Ausnahmen vom PCR oder Antigentestnachweis:

  • Bei genesenen Personen ist für 14 Tage nach Ende der Quarantäne lt. Bescheid kein Testnachweis erforderlich
  • Nicht schulpflichtige Kinder.
  • Bei schulpflichtigen Kindern gilt der „Ninja-Pass“.
  • Abo-Esser oder externe Mitarbeiter können bei fehlenden Testnachweis einen Antigentest vor Ort durchführen.

 

Ausnahmen vom 2-G Nachweis:

Als Kulanzlösung für ungeimpfte Angehörige ohne 2-G Nachweis bieten wir die Möglichkeit ihre Bewohner im Zimmer abzuholen und zurückzubringen. Ein Aufenthalt von jeweils 10 Minuten wird gestattet. Allerdings wird hier verpflichtend ein PCR-Nachweis verlangt und zusätzlich ein Antigentest beim Betreten des Seniorenheimes durchgeführt. Von dieser Kulanzlösung gibt es keine Ausnahmen. Bei Missachtung wird ein Hausverbot ausgesprochen.

Ausnahmen vom 2-G Nachweis und PCR oder Antigentestnachweis:

  • Bei dringenden Besuchen (Palliativpatienten) ist nach Rücksprache mit der Heimleitung, Pflegeleitung oder Bereichsleitung im Ausnahmefall eine Antigentestung vor Ort im Seniorenheim möglich.

2-G Nachweis:

  • GENESEN: nur mit ärztlicher Bestätigung oder Vorlage des Absonderungsbescheides der BH:                    6 Monate
  • Ab Zweitimpfung:                                                                                                                                           9 Monate
  • Genesen und danach 1 Impfung:                                                                                                                   9 Monate
  • Ab Drittimpfung („Booster“)                                                                                                                           9 Monate

 

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Gesundheits-Checkliste

Ich bestätige folgende Angaben aufrichtig und wahrheitsgemäß:

Ich fühle mich gesund                                                      JA
Fieber, Husten, Kurzatmigkeit                                          NEIN
Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen        NEIN
Veränderung des Geruchs- oder Geschmacksinns          NEIN

Ich bestätige die obigen Angaben wahrheitsgemäß mit meiner Unterschrift.

Besuchter Bewohner:   _____________________________________

Temperaturkontrolle:  _____________________________________

Datum:                         _____________________________________

Name in Blockschrift:  _____________________________________

Unterschrift:                 _____________________________________

 

Regeln für Besucher:

  • 2-G Nachweis UND
    Testnachweis: PCR-Test ODER Antigentest einer befugten Stelle!

    • Geimpft (beachten Sie die aktuelle gesetzliche Gültigkeit)
    • Genesen (beachten Sie die aktuelle gesetzliche Gültigkeit)
  • Einlass mit Zutrittskontrolle / Haupteingang und ausgefüllter Gesundheits-Checkliste 10:00-12:00 + 12:30-16:30 Uhr.
  • FFP2 Maske (ab einem Alter von 6 Jahren)
  • Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Seniorenheimes.
  • Externe Dienstleister (Ärzte, Therapeuten, Fußpflege, Friseur, etc.) haben auf der Gesundheits-Checkliste alle Bewohner anzuführen.

 

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Neuerungen / Besucherinformation ab 01.03.2022:

  • Ab März ist für einen Besuch, neben einem PCR-Testnachweis auch ein Antigen-Testnachweis ausreichend.
  • Die Testung darf nur von einer „befugten Stelle“ erfolgen. Sogenannte „Selbsttests“ oder „Wohnzimmertests“ sind nicht mehr zulässig.
  • Nützen Sie die Testangebote in den Gasteiner Apotheken oder nach online Anmeldung „Salzburg gurgelt“.
  • Der Antigentest ist nur für 24 h gültig, hat jedoch den Vorteil dass dieser in der Apotheke durchgeführt werden kann, und sie nach 15 Minuten das Ergebnis erhalten.
  • Die PCR Tests sind für 72 h gültig. Das Testergebnis erhalten Sie jedoch in der Regel erst am nächsten Tag.
  • Als Kulanzlösung für ungeimpfte Angehörige ohne 2-G Nachweis bieten wir die Möglichkeit ihre Bewohner im Zimmer abzuholen und zurückzubringen. Ein Aufenthalt von jeweils 10 Minuten wird gestattet. Allerdings wird hier verpflichtend ein PCR-Nachweis verlangt und zusätzlich ein Antigentest beim Betreten des Seniorenheimes durchgeführt.
  • Bei dringenden Besuchen von Bewohnern in einer Sterbephase wird vom Testnachweis und 2-G Nachweis abgesehen. Hier ist im Ausnahmefall eine Antigentestung beim Betreten des Seniorenheimes möglich.

Bitte besuchen Sie ihre Angehörigen nur, wenn Sie sich gesund und fit fühlen und tragen Sie im Seniorenheim dauerhaft eine FFP2 Maske.

 

Neue Besucherregelung – Information ab 15.02.2022

Neuerungen / Besucherinformation ab 15.02.2022:

Ab sofort gibt es keine Beschränkungen der täglichen Besucheranzahl.

Beachten Sie jedoch, dass sich nicht mehr als 3 Personen (inkl. Kinder) gleichzeitig im Bewohnerzimmer aufhalten dürfen.

Geändert haben sich neuerlich die Fristen für den 2-G Nachweis:

  • 6 Monate ab Zeitpunkt der Genesung (BH-Bescheid)
  • 9 Monate ab Genesen + 1 Impfung,
    Zweitimpfung oder Drittimpfung („Booster“)

Weiterhin gleichbleibend:

  • Nachweis eines negativen PCR Testes (max. 72 h)
  • Antigentest beim Eingangsbereich
  • FFP2 Maske

Aufgrund der momentanen Situation bitten wir Sie Besuche nur durchzuführen, wenn Sie sich gesund fühlen!

Keine Besuche bei bestehenden Symptomen wie:

  • Husten, Verkühlung
  • Schnupfen, Fieber
  • Grippesymptomen etc.

Ausnahmen für PCR Nachweis:

  • Genesene Personen bis 2 Wochen nach Genesung
  • Kinder bis 14 Jahre

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Besuchsregelung im Seniorenheim ab 15.02.2022:

  • 2-G Nachweis (lt. gesetzlicher Regelung / Fristen)
  • Nachweis eines negativen PCR Testes (max. 72 h) UND
  • Durchführung eines Antigentests beim Eingang
  • Aufenthalt nur im Bewohnerzimmer
    3 Personen (inkl. Kinder)
  • Einlass mit Zutrittskontrolle über Haupteingang
    10:00-12:00 und 12:30-16:30 Uhr
  • FFP2-Maske (ab einem Alter von 6 Jahren)
  • Ausfüllen der Gesundheits-Checkliste bei Eintritt
  • Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen
  • Aufenthalt nur im Bewohnerzimmer

 

2-G Nachweis:

  • GENESEN: nur mit ärztlicher Bestätigung oder Vorlage des Absonderungsbescheides der BH:                    6 Monate
  • Ab Zweitimpfung:                                                                                                                                           9 Monate
  • Genesen und danach 1 Impfung:                                                                                                                   9 Monate
  • Ab Drittimpfung („Booster“)                                                                                                                           9 Monate

 

Ausnahmen zum PCR-Test Nachweis:

  • Ein Antigentest („Nasenbohrertest“) vor Ort ist ausreichend für:
    • Genesene Personen bis 2 Wochen nach Genesung
    • Kinder bis 14 Jahre
    • Schwangere Frauen
    • Abo-Esser
    • Externe Mitarbeiter

 

Ausnahmen zum 2-G Nachweis:

  • Besucher von Palliativpatienten in der Sterbephase.
    Nach Möglichkeit bitten wir um einen PCR-Testnachweis.
    Bei Dringlichkeit ist ein Antigentest vor Ort ausreichend.

 

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Gesundheits-Checkliste

Ich bestätige folgende Angaben aufrichtig und wahrheitsgemäß:

Ich fühle mich gesund                                                            JA

Fieber, Husten, Kurzatmigkeit                                           NEIN

Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen       NEIN

Veränderung des Geruchs- oder Geschmacksinns           NEIN

Ich bestätige die obigen Angaben wahrheitsgemäß mit meiner Unterschrift.

Besuchter Bewohner:   _____________________________________

Temperaturkontrolle:  _____________________________________

Datum:                         _____________________________________

Name in Blockschrift:  _____________________________________

Unterschrift:                 _____________________________________

Regeln für Besucher:

  • 2-G Nachweis UND negativer PCR-Test UND Antigentest vor Ort!
    • Geimpft (beachten Sie die aktuelle gesetzliche Gültigkeit)
    • Genesen (beachten Sie die aktuelle gesetzliche Gültigkeit)
  • Einlass mit Zutrittskontrolle / Haupteingang und ausgefüllter Gesundheits-Checkliste 10:00-12:00 + 12:30-16:30 Uhr.
  • FFP2 Maske (ab einem Alter von 6 Jahren)
  • Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Seniorenheimes.
  • Externe Dienstleister (Ärzte, Therapeuten, Fußpflege, Friseur, etc.) haben auf der Gesundheits-Checkliste alle Bewohner anzuführen.

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Stellenausschreibung DGKP – Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Die Marktgemeinde Bad Hofgastein besetzt folgende Planstelle im Seniorenheim Bad Hofgastein:

DGKP – Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Beschäftigungsausmaß individuell nach Ihren Wünschen:
Voll- oder Teilzeit ab 50 %
ab sofort (bzw. nach Vereinbarung)

Neben den allgemeinen Anstellungserfordernissen des Gemeinde-Vertragsbedienstetetengesetzes gelten folgende Aufnahmeerfordernisse:

  • Abgeschlossene Pflegeausbildung (DGKP – Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in)
  • Eine aufgeschlossene, engagierte Pflegeperson, die sich mit den Anforderungen der modernen Altenpflege identifizieren kann
  • Gewissenhaftes Arbeiten, Motivation, Teamfähigkeit und Flexibilität
  • EU-Bürger/in

Wir bieten Ihnen:

  • Einen sicheren Arbeitsplatz
  • Entlohnung nach dem Salzburger Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz
  • Familienfreundliche Dienstzeiten
  • Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung
  • Zahlreiche Vorzüge und Incentives als Mitarbeiter der Marktgemeinde Bad Hofgastein

Hinweis: die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetztes.

Wir benötigen:

  • Bewerbungsschreiben mit Lichtbild
  • Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen Berufstätigkeit
  • Nachweis über Eintragung in das Gesundheitsberuferegister
  • Strafregisterbescheinigung

Bewerbungsunterlagen sind an die Marktgemeinde Bad Hofgastein,
z.Hd. Amtsleitung Mag. Wolfgang Schnöll, Kurpromenade 2, 5630 Bad Hofgastein zu senden.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Heimleitung, Gernot Sturm unter
Tel. 06432/6491 391 oder seniorenheim@bad-hofgastein.salzburg.at

Marktgemeinde Bad Hofgastein:
Bürgermeister, Markus Viehauser

Stellenausschreibung PFA – Pflegefachassistent/in

Die Marktgemeinde Bad Hofgastein besetzt folgende Planstelle im Seniorenheim Bad Hofgastein:

PFA – Pflegefachassistent/in

Beschäftigungsausmaß individuell nach Ihren Wünschen:
Voll- oder Teilzeit ab 50 %
ab sofort (bzw. nach Vereinbarung)

Neben den allgemeinen Anstellungserfordernissen des Gemeinde-Vertragsbedienstetetengesetzes gelten folgende Aufnahmeerfordernisse:

  • Abgeschlossene Pflegeausbildung (PA – Pflegefachassistent/in)
  • Eine aufgeschlossene, engagierte Pflegeperson, die sich mit den Anforderungen der modernen Altenpflege identifizieren kann
  • Gewissenhaftes Arbeiten, Motivation, Teamfähigkeit und Flexibilität
  • EU-Bürger/in

Wir bieten Ihnen:

  • Einen sicheren Arbeitsplatz
  • Entlohnung nach dem Salzburger Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz
  • Familienfreundliche Dienstzeiten
  • Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung
  • Zahlreiche Vorzüge und Incentives als Mitarbeiter der Marktgemeinde Bad Hofgastein

Hinweis: die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetztes.

Wir benötigen:

  • Bewerbungsschreiben mit Lichtbild
  • Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen Berufstätigkeit
  • Nachweis über Eintragung in das Gesundheitsberuferegister
  • Strafregisterbescheinigung

Bewerbungsunterlagen sind an die Marktgemeinde Bad Hofgastein,
z.Hd. Amtsleitung Mag. Wolfgang Schnöll, Kurpromenade 2, 5630 Bad Hofgastein zu senden.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Heimleitung, Gernot Sturm unter
Tel. 06432/6491 391 oder seniorenheim@bad-hofgastein.salzburg.at

Marktgemeinde Bad Hofgastein:
Bürgermeister, Markus Viehauser

Stellenausschreibung PA – Pflegeassistent/in

Die Marktgemeinde Bad Hofgastein besetzt folgende Planstelle im Seniorenheim Bad Hofgastein:

PA – Pflegeassistent/in

Beschäftigungsausmaß individuell nach Ihren Wünschen:
Voll- oder Teilzeit ab 50 %
ab sofort (bzw. nach Vereinbarung)

Neben den allgemeinen Anstellungserfordernissen des Gemeinde-Vertragsbedienstetetengesetzes gelten folgende Aufnahmeerfordernisse:

  • Abgeschlossene Pflegeausbildung (PA – Pflegeassistent/in)
  • Eine aufgeschlossene, engagierte Pflegeperson, die sich mit den Anforderungen der modernen Altenpflege identifizieren kann
  • Gewissenhaftes Arbeiten, Motivation, Teamfähigkeit und Flexibilität
  • EU-Bürger/in

Wir bieten Ihnen:

  • Einen sicheren Arbeitsplatz
  • Entlohnung nach dem Salzburger Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz
  • Familienfreundliche Dienstzeiten
  • Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung
  • Zahlreiche Vorzüge und Incentives als Mitarbeiter der Marktgemeinde Bad Hofgastein

Hinweis: die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetztes.

Wir benötigen:

  • Bewerbungsschreiben mit Lichtbild
  • Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen Berufstätigkeit
  • Nachweis über Eintragung in das Gesundheitsberuferegister
  • Strafregisterbescheinigung

Bewerbungsunterlagen sind an die Marktgemeinde Bad Hofgastein,
z.Hd. Amtsleitung Mag. Wolfgang Schnöll, Kurpromenade 2, 5630 Bad Hofgastein zu senden.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Heimleitung, Gernot Sturm unter
Tel. 06432/6491 391 oder seniorenheim@bad-hofgastein.salzburg.at

Marktgemeinde Bad Hofgastein:
Bürgermeister, Markus Viehauser

Zivildiener gesucht!

Zivildiener gesucht!

Interessierte und engagierte Zivildiener sind in unserem Seniorenheim herzlich willkommen.

 Wenn Sie gerne in einem Team mitarbeiten, Pünktlichkeit und Verlässlichkeit zu Ihren Eigenschaften zählen, und Sie keine Berührungsängste mit älteren Menschen haben, dann werden Sie bei uns während Ihrer Zivildienstzeit viele gute Lebenserfahrungen sammeln.

Für 2022 sind aktuell Jänner und April!

Die jährlichen Einrücktermine sind: Jänner / April / Juli / Oktober

Wenn Sie Interesse am Zivildienst im Seniorenheim Bad Hofgastein haben, erhalten Sie gerne nähere Informationen bei der Heimleitung.

Ebenso ist ein Probeschnuppern für einen Tag möglich.

Kontakt:
seniorenheim@bad-hofgastein.salzburg.at
Heimleitung, Gernot Sturm, Tel. 06432 / 6491 – 391