Für Besuche gelten ab 01. März folgende 3 Voraussetzungen:
- 2 G Nachweis (lt. gesetzlichen Fristen)
- PCR Testnachweis (max. 72 h) ODER
Antigen Testnachweis (max. 24 h)
- FFP2 Maske (auch im Bewohnerzimmer!) ab 6 Jahren
Es gelten nur Testnachweise von einer befugten Stelle!
Möglichkeiten für PCR Testungen:
- Apotheke Bad Hofgastein oder Bad Gastein
- „Gurgeltest“ bzw. „Salzburg gurgelt“ online anmelden
- Teststraße Schwarzach nach Voranmeldung
Möglichkeiten für Antigen Testungen:
- Apotheke Bad Hofgastein oder Bad Gastein
Selbstdurchgeführte Antigentests oder „Wohnzimmertests“ gelten nicht! Die Durchführung der Antigentests im Seniorenheim ist nicht mehr möglich.
Weiterhin gelten folgende allgemeine Maßnahmen:
- Aufenthalt nur im Bewohnerzimmer
3 Personen (inkl. Kinder)
- Einlass mit Zutrittskontrolle über Haupteingang
10:00-12:00 und 12:30-16:30 Uhr
- Ausfüllen der Gesundheits-Checkliste bei Eintritt
- Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen
Bitte besuchen Sie Ihre Angehörigen nur, wenn Sie sich gesund und fit fühlen und tragen Sie im Seniorenheim dauerhaft eine FFP2 Maske.
Ausnahmen vom PCR oder Antigentestnachweis:
- Bei genesenen Personen ist für 14 Tage nach Ende der Quarantäne lt. Bescheid kein Testnachweis erforderlich
- Nicht schulpflichtige Kinder.
- Bei schulpflichtigen Kindern gilt der „Ninja-Pass“.
- Abo-Esser oder externe Mitarbeiter können bei fehlenden Testnachweis einen Antigentest vor Ort durchführen.
Ausnahmen vom 2-G Nachweis:
Als Kulanzlösung für ungeimpfte Angehörige ohne 2-G Nachweis bieten wir die Möglichkeit ihre Bewohner im Zimmer abzuholen und zurückzubringen. Ein Aufenthalt von jeweils 10 Minuten wird gestattet. Allerdings wird hier verpflichtend ein PCR-Nachweis verlangt und zusätzlich ein Antigentest beim Betreten des Seniorenheimes durchgeführt. Von dieser Kulanzlösung gibt es keine Ausnahmen. Bei Missachtung wird ein Hausverbot ausgesprochen.
Ausnahmen vom 2-G Nachweis und PCR oder Antigentestnachweis:
- Bei dringenden Besuchen (Palliativpatienten) ist nach Rücksprache mit der Heimleitung, Pflegeleitung oder Bereichsleitung im Ausnahmefall eine Antigentestung vor Ort im Seniorenheim möglich.
2-G Nachweis:
- GENESEN: nur mit ärztlicher Bestätigung oder Vorlage des Absonderungsbescheides der BH: 6 Monate
- Ab Zweitimpfung: 9 Monate
- Genesen und danach 1 Impfung: 9 Monate
- Ab Drittimpfung („Booster“) 9 Monate
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Gesundheits-Checkliste
Ich bestätige folgende Angaben aufrichtig und wahrheitsgemäß:
Ich fühle mich gesund JA
Fieber, Husten, Kurzatmigkeit NEIN
Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen NEIN
Veränderung des Geruchs- oder Geschmacksinns NEIN
Ich bestätige die obigen Angaben wahrheitsgemäß mit meiner Unterschrift.
Besuchter Bewohner: _____________________________________
Temperaturkontrolle: _____________________________________
Datum: _____________________________________
Name in Blockschrift: _____________________________________
Unterschrift: _____________________________________
Regeln für Besucher:
- 2-G Nachweis UND
Testnachweis: PCR-Test ODER Antigentest einer befugten Stelle!
- Geimpft (beachten Sie die aktuelle gesetzliche Gültigkeit)
- Genesen (beachten Sie die aktuelle gesetzliche Gültigkeit)
- Einlass mit Zutrittskontrolle / Haupteingang und ausgefüllter Gesundheits-Checkliste 10:00-12:00 + 12:30-16:30 Uhr.
- FFP2 Maske (ab einem Alter von 6 Jahren)
- Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Seniorenheimes.
- Externe Dienstleister (Ärzte, Therapeuten, Fußpflege, Friseur, etc.) haben auf der Gesundheits-Checkliste alle Bewohner anzuführen.
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Neuerungen / Besucherinformation ab 01.03.2022:
- Ab März ist für einen Besuch, neben einem PCR-Testnachweis auch ein Antigen-Testnachweis ausreichend.
- Die Testung darf nur von einer „befugten Stelle“ erfolgen. Sogenannte „Selbsttests“ oder „Wohnzimmertests“ sind nicht mehr zulässig.
- Nützen Sie die Testangebote in den Gasteiner Apotheken oder nach online Anmeldung „Salzburg gurgelt“.
- Der Antigentest ist nur für 24 h gültig, hat jedoch den Vorteil dass dieser in der Apotheke durchgeführt werden kann, und sie nach 15 Minuten das Ergebnis erhalten.
- Die PCR Tests sind für 72 h gültig. Das Testergebnis erhalten Sie jedoch in der Regel erst am nächsten Tag.
- Als Kulanzlösung für ungeimpfte Angehörige ohne 2-G Nachweis bieten wir die Möglichkeit ihre Bewohner im Zimmer abzuholen und zurückzubringen. Ein Aufenthalt von jeweils 10 Minuten wird gestattet. Allerdings wird hier verpflichtend ein PCR-Nachweis verlangt und zusätzlich ein Antigentest beim Betreten des Seniorenheimes durchgeführt.
- Bei dringenden Besuchen von Bewohnern in einer Sterbephase wird vom Testnachweis und 2-G Nachweis abgesehen. Hier ist im Ausnahmefall eine Antigentestung beim Betreten des Seniorenheimes möglich.
Bitte besuchen Sie ihre Angehörigen nur, wenn Sie sich gesund und fit fühlen und tragen Sie im Seniorenheim dauerhaft eine FFP2 Maske.