Übergangsaufnahme
Allgemein:
Am Aufnahmeantrag können Sie zwischen einer Daueraufnahme oder einer Kurzzeitaufnahme wählen. Weiters gibt es im Einzelfall die Möglichkeit der Übergangspflege für Bewerber, welche einen anderen Hauptwohnsitz als Bad Hofgastein oder Dorfgastein haben.
Übergangspflege
Der Aufenthalt in einem Pflegeheim erstreckt sich prinzipiell nur auf die Dauer der Pflegebedürftigkeit (z.B. nach einem Spitalsaufenthalt zur Rehabilitation). Pflege und Therapie können Ihnen unter Umständen die Rückkehr in die vertraute häusliche Umgebung ermöglichen, wobei mobile soziale Dienste eine weitgehend selbstbestimmte Lebensführung gewährleisten.
picture_as_pdfAufnahmeantrag Seniorenheim Bad Hofgastein.pdf
Informationen zur Übergangsaufnahme:
Der Träger des Seniorenheims Bad Hofgastein ist die Marktgemeinde Bad Hofgastein. Die Gemeinde Dorfgastein hat ein Anrecht auf eine gewisse Zimmeranzahl für Bürger aus Ihrer Gemeinde.
Da der jährliche finanzielle Abgang von diesen Gemeinden getragen wird, haben Bürger aus diesen beiden Gemeinden für Daueraufnahmen ein Vorrecht. Sollte kein Bewerber aus Bad Hofgastein oder Dorfgastein zum Zeitpunkt eines freien Zimmers auf der Warteliste für eine umgehende Daueraufnahme vorhanden sein, bieten wir für Bürger anderer Gemeinden die Möglichkeit einer Übergangspflege an.
Hier handelt es sich um eine zeitlich befristete Daueraufnahme für mindestens 3 Monate aber maximal 1 Jahr. In diesem Fall ist auch die finanzielle Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Es gelten die selben Tarife wie bei einer Daueraufnahme.
Im Falle einer Sozialhilfeantragstellung wird einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 400 € verrechnet!
Nützen können dies Personen, welche z.B. aufgrund einer Verletzung oder Operation pflegebedürftig geworden sind und eine Heilung mehrere Monate benötigt, aber absehbar ist.
Auch die teilweise langen Wartezeiten (bis zu 5 Monate) auf Aufnahme in einer Rehabilitationseinrichtung kann mit einer Übergangspflege überbrückt werden.
Da die Kurzzeitaufnahme nur bis max. 6 Wochen möglich ist, kann eine Übergangspflege für mehrere Monate als Daueraufnahme vereinbart werden.
Ein Wechsel von der Kurzzeitaufnahme in eine Übergangspflege ist nicht möglich, da das Kurzzeitpflegezimmer in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem vereinbarten Entlassungstermin mit dem nächsten Bewerber belegt wird.
Sollte eine Pflegebedürftigkeit auf Dauer bestehen, ist eine Entlassung nach längstens 1 Jahr unumgänglich um das Vorrecht für Daueraufnahmen von Bürgern aus Bad Hofgastein und Dorfgastein zu gewährleisten.
Eine Übernahme einer anderen Einrichtung (z.B. Seniorenheim der jeweiligen Heimatgemeinde) oder häusliche Pflege (z.B. 24h Betreuung), wäre in diesem Fall erforderlich.
Genaueres zur Aufnahme finden Sie unter Informationen.