Daueraufnahme
Allgemein:
Am Aufnahmeantrag können Sie zwischen einer Daueraufnahme oder einer Kurzzeitaufnahme wählen. Weiters gibt es im Einzelfall die Möglichkeit der Übergangspflege für Bewerber, welche einen anderen Hauptwohnsitz als Bad Hofgastein oder Dorfgastein haben.
picture_as_pdfAufnahmeantrag für Daueraufnahme oder Übergangspflege.pdf
Informationen zur Daueraufnahme:
Die Daueraufnahme ist zeitlich unbegrenzt.
Für eine Aufnahme gibt es folgende Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Jahren in den Gemeinde Bad Hofgastein oder Dorfgastein
- Mindestens Pflegestufe 3
- Aufnahmezeitpunkt ist von der Warteliste abhängig
Bewerber mit Hauptwohnsitz Dorfgastein:
Hier ist der unterschriebene Aufnahmeantrag in Kopie bei der Gemeinde Dorfgastein abzugeben.
Die Zustimmung (Beschlussfassung der Aufnahme) erfolgt durch den Sozialausschuss der Gemeinde Dorfgastein. Nach positivem Beschluss wird der Bewerber auf die Warteliste gesetzt.
Warteliste:
Bewerber mit der aktuell höchsten Pflegestufe und/oder höchsten Dringlichkeit zum Zeitpunkt eines freien Zimmers werden zuerst aufgenommen.
Je nach Höhe der Pflegestufe und Anzahl der Bewerber kann sich die Reihung verschieben. Vor allem bei niedrigen Pflegestufen wie 3 oder 4 kann auch eine Rückreihung erfolgen. Bei gleicher Höhe der Pflegestufe entscheidet das Anmeldedatum.
Sollte noch keine Pflegestufe vorhanden sein oder nur eine sehr niedrige bestehen, kann ein Erhöhungsantrag der Pflegestufe gestellt werden. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich. Da diese Verfahren oft mehrere Monate dauern, kann bei besonderer Dringlichkeit und dementsprechend hoher Pflegebedürftigkeit eine Vorreihung erfolgen.
In diesem Fall bitten wir Sie um telefonische Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung zur weiteren Besprechung und Abklärung.
Wenn sich ein Bewerber auf der Warteliste weit vorne befindet und eine Aufnahme zeitlich absehbar ist, werden Sie von uns telefonisch informiert, damit Sie alle erforderlichen Unterlagen vorbereiten können.
Nähere Information zu Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie unter Sozialhilfe.
Auszug aus der Tarifliste, gültig ab 01.01.2021:
Pflegegeldstufe | Grund- und Pflegetarif täglich |
30 Tage |
---|---|---|
Stufe 0 | 36,15 € | 1.084,50 € |
Stufe 1 | 47,25 € | 1.417,50 € |
Stufe 2 | 59,55 € | 1.786,50 € |
Stufe 3 | 91,75 € | 2.752,50 € |
Stufe 4 | 112,75 € | 3.382,50 € |
Stufe 5 | 126,05 € | 3.781,50 € |
Stufe 6 | 132,65 € | 3.979,50 € |
Stufe 7 | 135,95 € | 4.087,50 € |
Tarife gelten laut der Obergrenzenverordnung für Seniorenheime des Landes Salzburg.
Genaueres zur Aufnahme finden Sie unter Informationen.
Erforderliche Dokumente / Unterlagen bei einer Daueraufnahme:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde
- Aktueller Pensionsleistungsnachweis
- Aktueller Pflegegeldbescheid
- Falls verwitwet: Sterbeurkunde und Witwenpensionleistungsnachweis
Für einen Sozialhilfeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Kontoauszüge der vollständigen letzten drei Monate vor Aufnahme
- Polizzen aller Versicherungen mit regelmäßigen Auszahlungen
- Wohnverhältnisse vor Einzug in das Seniorenheim
- Mietwohnung: letzte Mietvorschreibung
- Eigentum: Nachweis und Angabe über mögliche Mieteinnahmen
- Lebenslanges Wohnrecht: Übergabevertrag
- Falls geschieden: Scheidungspapiere bzw. Unterhaltsvergleich
Nähere Informationen finden Sie unter Sozialhilfe.