Übergangsaufnahme
Allgemein:
Am Aufnahmeantrag können Sie zwischen einer Daueraufnahme oder einer Kurzzeitaufnahme wählen. Weiters gibt es im Einzelfall die Möglichkeit der Übergangspflege für Bewerber, welche einen anderen Hauptwohnsitz als Bad Hofgastein oder Dorfgastein haben.
Übergangspflege
Der Aufenthalt in einem Pflegeheim erstreckt sich prinzipiell nur auf die Dauer der Pflegebedürftigkeit (z.B. nach einem Spitalsaufenthalt zur Rehabilitation). Pflege und Therapie können Ihnen unter Umständen die Rückkehr in die vertraute häusliche Umgebung ermöglichen, wobei mobile soziale Dienste eine weitgehend selbstbestimmte Lebensführung gewährleisten.
picture_as_pdfAufnahmeantrag Seniorenheim Bad Hofgastein.pdf
Informationen zur Übergangsaufnahme:
Im Falle von dringenden Aufnahmen, bei welchen eine Entlassung zurück nach Hause oder eine Übernahme eines anderen Seniorenheimes zeitlich absehbar ist, bieten wir die Möglichkeit einer Übergangspflege an. Dies wäre bei freien Kapazitäten auch für BürgerInnen aus anderen Gemeinden möglich.
Es handelt es sich um eine zeitlich befristete Daueraufnahme für mindestens 7 Wochen aber maximal 6 Monaten. In diesem Fall ist auch die finanzielle Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Es gelten die Daueraufnahmetarife. Eine Verlängerung über die 6 Monate hinaus ist jedoch nicht möglich (!).
Im Falle einer Sozialhilfeantragsstellung wird einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 450 € verrechnet!
Nützen können dies Personen, welche z.B. aufgrund einer Verletzung oder Operation pflegebedürftig geworden sind und eine Heilung mehrere Monate benötigt, aber absehbar ist.
Auch die teilweise langen Wartezeiten (bis zu 5 Monate) auf Aufnahme in einer Rehabilitationseinrichtung kann mit einer Übergangspflege überbrückt werden.
Da die Kurzzeitaufnahme nur bis max. 6 Wochen möglich ist, kann eine Übergangspflege für mehrere Monate als Daueraufnahme vereinbart werden.
Ein Wechsel von der Kurzzeitaufnahme in eine Übergangspflege ist nicht möglich, da das Kurzzeitpflegezimmer in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem vereinbarten Entlassungstermin mit dem nächsten Bewerber belegt wird.
Sollte eine Pflegebedürftigkeit auf Dauer bestehen, ist eine Entlassung nach längstens 6 Monate unumgänglich um das Vorrecht für Daueraufnahmen von Bürgern aus Bad Hofgastein und Dorfgastein zu gewährleisten.
Eine Übernahme einer anderen Einrichtung (z.B. Seniorenheim der jeweiligen Heimatgemeinde) oder häusliche Pflege (z.B. 24h Betreuung), wäre in diesem Fall erforderlich. Eine Verlängerung über 6 Monate ist ausgeschlossen.
Genaueres zur Aufnahme finden Sie unter Informationen.