Kurzzeitaufnahme
Allgemein:
Am Aufnahmeantrag können Sie zwischen einer Daueraufnahme oder einer Kurzzeitaufnahme wählen. Weiters gibt es im Einzelfall die Möglichkeit der Übergangspflege für Bewerber, welche einen anderen Hauptwohnsitz als Bad Hofgastein oder Dorfgastein haben.
Kurzzeitpflege:
Falls die pflegenden Angehörigen die Pflege z.B. aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen für eine gewisse Zeit nicht ausüben können, besteht die Möglichkeit einer vorübergehenden stationären Betreuung des pflegebedürftigen Menschen in einem Alten- oder Pflegeheim.
Urlaubspflege:
Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen können pflege- und/oder betreuungsbedürftige Personen während der Urlaubszeit in einem Alten- oder Pflegeheim betreut werden.
picture_as_pdfAufnahmeantrag Kurzzeitpflege.pdf
Informationen zur Kurzzeitaufnahme:
Im Unterschied zur Daueraufnahme ist die Kurzzeitaufnahme zeitlich begrenzt.
Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 6 Tage und maximal 6 Wochen.
Die Herkunft (Hauptwohnsitz, Bundesland, Urlaubsgäste) und die Pflegestufe sind bei einer Kurzzeitaufnahme nicht von Bedeutung.
Kurzzeitaufnahmen bieten die Möglichkeit der vorübergehenden, stationären pflegerischen Versorgung von normalerweise zu Hause betreuten Pflegebedürftigen. Diese Versorgung kann von allen pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden, aufgrund von Urlaub, Krankheit, sonstigem… die Pflege kurzzeitig nicht leisten können.
Auch für Menschen, welche aufgrund einer Verletzung oder Operation kurzfristig auf Hilfe angewiesen sind und nach der Entlassung aus dem Krankenhaus noch einige Tage / Wochen Unterstützung benötigen, ist die Kurzzeitaufnahme ideal.
Ein Zimmer wird in der Regel nur mit Kurzzeitaufnahmen belegt.
Über freie Zeiträumen können Sie sich jederzeit telefonisch erkundigen. Bei großer Nachfrage und vorhandenen Möglichkeiten, bieten wir auch zeitlich begrenzt ein zweites oder drittes Zimmer für Kurzzeitaufnahmen an.
Allgemein gilt:
Je früher eine Anfrage eingereicht wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Aufnahmemöglichkeit bzw. Terminzusage.
Voraussetzung für eine Kurzzeitaufnahme:
- Exakte Bekanntgabe des Aufnahme- und Entlassungstermins
- Mind. 6 Tage, maximal 6 Wochen
- Verlängerung der vereinbarten Aufnahmezeit ist in der Regel NICHT möglich
Kosten:
Pflegestufe 0, 1 oder 2: 108,00 € pro Tag*
Pflegestufe 3 oder 4 127 ,00 € pro Tag*
Pflegestufe 5 , 6 oder 7: 143,00 € pro Tag*
*Welcher Tarif verrechnet wird, ist nicht von der aktuellen gültigen Pflegestufe, sondern vom tatsächlichen Pflegeaufwand abhängig (Seniorenheim‑interne‑Pflegeeinstufung).
Zuschuss durch das Land Salzburg:
Für 14 Tage pro Jahr wird für alle Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Salzburg ein Zuschuss in Höhe von € 50 täglich gewährt.
Nach Abzug
Tarif 1 Stufe 0,1 oder 2: 58,00 €/tgl.
Tarif 2 Stufe 3 oder 4: 77,00 €/tgl.
Tarif 3 Stufe 5, 6 oder 7: 93,00 €/tgl.
Dabei spielt es keine Rolle, ob 14 Tage durchgehend oder aufgeteilt in Anspruch genommen werden. Wir bereiten Ihnen gerne den Antrag vor, damit Sie diesen nach der Kurzzeitaufnahme beim Land Salzburg einreichen können.
Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass der Hauptwohnsitz lt. Melderegister für weitere 4 Wochen nach Ende der Kurzzeitpflege die gewöhnliche Wohnadresse im Land Salzburg ist.
Ein Wechsel von der Kurzzeitaufnahme in eine Übergangspflege oder Daueraufnahme ist nicht möglich, da das Kurzzeitpflegezimmer in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem vereinbarten Entlassungstermin mit dem nächsten Bewerber belegt wird.
Erforderliche Unterlagen / Informationen bei einer Kurzzeitaufnahme:
- Unterschriebener Kurzeitpflegeantrag (Antragsteller + haftpflichtige Person)
- Aktuelles Medikamentenblatt (Unterschrieben vom Hausarzt oder im Falle einer Übernahme vom Krankenhaus: Arztbrief)
- Medizinische Diagnosen (vom Hausarzt oder letzter Krankenhaus-Arztbrief)
- Terminvereinbarung zur Pflegeanamnese
Informationen, welche Unterstützung der Pflegebedürftige benötigt
Im Idealfall von jener Person, welche die Pflege zu Hause durchführt.
Alternativ ist auch ein Pflegetransferbericht vom Krankenhaus oder von der Hauskrankenpflege möglich. - Angabe des IBAN für den Abbuchungsauftrag (SEPA-Einziehungsauftrag) der Heimkosten
- Mitnahme aller Medikamente – ausreichend für den gesamten Aufenthalt oder alternativ Abbuchungsauftrag für die Apotheke Bad Hofgastein, damit wir fehlende Medikamente rezeptieren und von der Apotheke beziehen können.
- Meldebestätigung (für Zuschuss der Kurzzeitpflege beim Land Salzburg erforderlich)