Daueraufnahme
Allgemein:
Am Aufnahmeantrag können Sie zwischen einer Daueraufnahme oder einer Kurzzeitaufnahme wählen. Weiters gibt es im Einzelfall die Möglichkeit der Übergangspflege für Bewerber, welche einen anderen Hauptwohnsitz als Bad Hofgastein oder Dorfgastein haben.
picture_as_pdfAufnahmeantrag für Daueraufnahme oder Übergangspflege.pdf
Informationen zur Daueraufnahme:
Die Daueraufnahme ist zeitlich unbegrenzt.
Für eine Aufnahme gibt es folgende Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Jahren in den Gemeinde Bad Hofgastein oder Dorfgastein
- Pflegestufe 4 (im Ausnahmefall Pflegestufe 3 mit längerer Wartezeit)
- Aufnahmezeitpunkt ist von der Warteliste abhängig
Bewerber mit Hauptwohnsitz Dorfgastein:
Hier ist der unterschriebene Aufnahmeantrag in Kopie bei der Gemeinde Dorfgastein abzugeben.
Die Zustimmung (Beschlussfassung der Aufnahme) erfolgt durch den Sozialausschuss der Gemeinde Dorfgastein. Nach positivem Beschluss wird der Bewerber auf die Warteliste gesetzt.
Warteliste:
Bewerber mit hoher Pflegestufe (5, 6 oder 7) bzw. sehr hoher Dringlichkeit können unabhängig vom Anmeldedatum vorgereiht werden.
Bei niedriger Pflegestufe (3 oder 4) kann auch eine Rückreihung erfolgen. Bei Bewerbern mit gleicher Höhe der Pflegestufe entscheidet das Anmeldedatum.
Aktuell ist die Wartezeit für Anmeldungen mit Pflegestufe 5-7 ca. 2-4 Monate, mit Pflegestufe 4 ca. 4-7 Monate. Bei Pflegestufe 3 beträgt die Wartezeit in der Regel mindestens 1/2 Jahr.
Gerne sind wir Ihnen bei Pflegegelderhöhungsanträgen behilflich.
In diesem Fall bitten wir Sie um telefonische Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung zur weiteren Besprechung und Abklärung. (Tel. 06432/6491 391 oder seniorenheim@bad-hofgastein.salzburg.at)
Wenn sich ein Bewerber auf der Warteliste weit vorne befindet und eine Aufnahme zeitlich absehbar ist, werden Sie von uns telefonisch informiert, damit Sie alle erforderlichen Unterlagen vorbereiten können.
Voranmeldung: Eine Voranmeldung im Seniorenheim ist nicht erforderlich bzw. nicht möglich.
Unter den oben angeführten Voraussetzungen (Hauptwohnsitz 5 Jahre, mind. Pflegestufe 4) und dem „Wunsch“ ab sofort oder zeitlich absehbar (z.B. in ca. 6 Monaten) einzuziehen, ist eine Anmeldung möglich.
Nähere Information über erforderlich Unterlagen, Kosten und Taschengeld finden Sie unter Sozialhilfe.
Auszug aus der Tarifliste, gültig ab 01.01.2025:
Pflegegeldstufe | Grund- und Pflegetarif täglich |
30 Tage |
---|---|---|
Stufe 0 | 49,04 € | 1.471,20 € |
Stufe 1 | 75,29 € | 2.258,70 € |
Stufe 2 | 91,09 € | 2.732,70 € |
Stufe 3 | 132,69 € | 3.980,70 € |
Stufe 4 | 159,69 € | 4.790,70 € |
Stufe 5 | 176,99 € | 5.309,70 € |
Stufe 6 | 185,39 € | 5.561,70 € |
Stufe 7 | 189,69 € | 5.690,70 € |
Tarife gelten laut der Tarif-Obergrenzen-Verordnung des Landes Salzburg.
Genaueres zur Aufnahme finden Sie unter Informationen.